Verpflichtung zur Unparteilichkeit

Die Geschäftsführung der ÖGfZP und die Leitung der Zertifizierungsstelle haben sich zur Unparteilichkeit, zur Unvoreingenommenheit, zu Fairness und Transparenz bei den Qualifizierungs- und Zertifizierungstätigkeiten verpflichtet.

Alle in den Qualifizierungs- und Zertifizierungsprozess involvierten Personen müssen im Sinne der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit handeln und sind dazu verpflichtet Interessenskonflikte rechtzeitig aufzuzeigen. Sie handeln wirtschaftlich unabhängig vom Ergebnis der Qualifizierungs- und Zertifizierungsentscheidung. Um mögliche Interessenkonflikte, die aus Qualifizierungs- und Zertifizierungstätigkeiten entstehen, zu verhindern oder gering zu halten, wird jährlich eine Managementbewertung durchgeführt.

Im Rahmen dieser Managementbewertung werden mögliche Gefährdungen analysiert und dokumentiert. Die unparteiliche Arbeit der Zertifizierungsstelle ergibt sich aus dem Statut der ÖGfZP. Sie wird mittels regelmäßiger Bewertung durch ein Unparteilichkeitsgremium sichergestellt, welche auch die Tätigkeiten von Prüfungszentren und Prüfungsbeauftragte miteinschließt.

Die ÖGfZP stellt sicher, dass die Prozesse Schulung, Prüfung und Zertifizierung in den Verantwortlichkeiten strikt getrennt bewertet werden.

Die Zertifizierungsstelle der ÖGfZP verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang mit allen im Zuge des Zertifizierungsprozesses erhaltenen Informationen. Die Weitergabe persönlicher Daten erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Regelungen. Betroffene Personen werden diesbezüglich informiert, sofern eine gesetzliche Regelung nichts anderes verlangt.

Die ÖGfZP verpflichtet sich Einsprüche zum Zertifizierungsprozess sowie Beschwerden in Bezug auf die Tätigkeit einer zertifizierten Person, die in schriftlicher personifizierter Form an die Zertifizierungsstelle gerichtet sind, unvoreingenommen, neutral und zeitnahe zu prüfen.

Alle Personen, unabhängig vom Geschlecht und unabhängig von der Diversität in jeglicher Ausprägung, die eine Zertifizierung anstreben, haben gleichen Zugang zu den Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle.