Industrielle Vorerfahrungszeiten

Vor dem Ablegen einer Qualifizierungsprüfung ist durch den Betrieb die industrielle Erfahrungszeit (am Anmeldeformular) zu bestätigen. Für Selbständige muss die Erfahrungszeit von einen Referenten/einer Referentin bestätigt werden.

Die Person soll dabei das Prüfverfahren in der Anwendung in den Grundzügen bereits kennengelernt haben. Die Kenntnisse sollen unter qualifiziertere Aufrsicht (z.B. zertifiziertes ZfP-Personal) erworben werden. 

Die Erfahrungszeiten gelten in Tagen und pro Verfahren und sind in vollem Umfang vor der Qualifizierungsprüfung zu erbringen. Sie beruhen auf der gesetzlichen Wochenarbeitszeit.

  • für Stufe 1 Kurse:

je 15 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
je 45 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Prüferhelfers bzw. einer Prüferhelferin nachzuweisen.

  • für Stufe 2 Kurse bei bestehender Stufe 1 Zertifizierung

je 45 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
je 135 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 1 Prüfpersonals nachzuweisen

  • für Stufe 2 Kurse bei direktem Zugang (ohne Stufe 1 Zertifizierung)

je 60 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
je 180 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Prüferhelfers bzw. einer Prüferhelferin nachzuweisen.

Eine Reduzierung der industriellen Vorerfahrungszeiten ist möglich, wenn bereits Zertifizierungen bestehen. Details finde nsich im Zertifizierungsprogramm, Punkt 12.6.