Gültigkeit von Qualifikationsnachweisen

gemäß EN 4179 und NAS 410

Qualifikationsnachweise der ÖGfZP im Bereich der Luft- und Raumfaht stellen den Nachweis dar, dass Personen die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung erfüllt haben.

Auf Basis dieser Qualifikationsnachweise müssen Betriebe das Prüfpersonal für deren Zulassung zur Prüfungsdurchführung zusätzlich firmenintern autorisieren bzw. zertifizieren.

Die Vorgangweise zur Zulassung muss in der Written Practice des Betriebs festgehalten sein. Dies soll auch eine zusätzliche Überprüfung des Wissens und der Fähigkeiten beinhalten.

Stufe 3 Prüfpersonal, welches im Betrieb für die Prüfungsdurchführung und/oder die Beurteilung von Prüfergebnissen zugelassen werden soll, muss eine zusätzliche praktische Prüfung in der Stufe 2 ablegen. Diese praktische Prüfung kann betriebsintern oder im Rahmen von Qualifizierungsprüfungen der ÖGfZP erfolgen.