Gültigkeit von Zertifikaten

Zertifikate haben eine Laufzeit von maximal 5 Jahren, wenn alle Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit erfüllt sind:

  • Unterschrift des Prüfpersonals am Zertifikat
  • Kenntnisnahme der Rechte und Pflichten (Berufsethische Regeln)
  • betriebsinterne Einweisung/Einschulung
  • betriebsinterne Prüfungsautorisierung auf Basis der Zertifizierung und der betriebsinternen Einweisung/Einschulung
  • Jährlicher Nachweis der körperlichen Eignung innerhalb des Betriebes (Sehtests, Strahlenschutzuntersuchung)
  • Fortlaufende Berufstätigkeit im Bereich der Zertifizierung und der betriebsinternen Autorisierung ohne wesentliche Unterbrechungen (mehr als ein zusammenhängendes Jahr oder mehr als zwei Jahre in mehreren Abschnitten)
  • Kein Verstoß gegen die berufsethischen Regeln.

Nach der ersten Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ist eine Erneuerung der Zertifizierung erforderlich.

Rechte und Pflichten (Berufsethische Regeln)