Varianten für die Erneuerung in allen Stufen
Erneuerungen sind 5 Jahre nach der Erstprüfung und dann wieder alle 10 Jahre danach fällig.
(Die zweistellige Registriernummer am Zertifikat ist eine gerade Nummer.)
Gemäß ÖNORM EN ISO 9712:2022 stehen zwei, von der zertifizierten Person frei wählbare Varianten zur Erneuerung der Zertifikate zur Auswahl. In Abhängigkeit des gewählten Prozesses, muss der Antrag für die Erneuerung entweder an ein Prüfungszentrum oder an die ÖGfZP übermittelt werden.
Variante 1: Abschluss einer praktischen Prüfung
Anmeldung bei einem zugelassenen Prüfungszentrum
Fristgerechte elektronische Übermittlung
- des Anmeldeformulars an ein zugelassenes Prüfungszentrum
- der Kopie des zu erneuernden Zertifikates
- eines passbildähnlichen Fotos bei Bestellung einer Ausweiskarte
Variante 2: Erfüllung der Anforderungen des Kreditsystems
Anmeldung bei der ÖGfZP
Fristgerechte elektronische Übermittlung an office(at)oegfzp(dot)at:
- des Anmeldeformulars für die Erneuerung
- eines Dokuments "Kreditliste" pro Prüfverfahren - mit Angaben zu den verifizierbaren Nachweisen. Von der Zertifizierungsstelle werden aus den angeführten Nachweisen Unterlagen eingefordert, um zu prüfen (validieren), ob die Zertifizierungsanforderungen erfüllt werden.
- der Kopie des zu erneuernden Zertifikates
- eines passbildähnlichen Fotos bei Bestellung einer Ausweiskarte
WICHTIGE INFORMATIONEN:
- Übermitteln Sie mit der Kreditliste vorerst KEINE Nachweise. Wir fordern diese stichprobenartig von Ihnen an.
- Eine Kreditliste gilt immer nur für ein Prüfverfahren.
- Für Firmenmitgliedschaften können wir keine Punkte anrechnen. Dies ist nur für persönliche Mitglieder*innen der ÖGfZP möglich.
- Für firmeninterne Schulungen können wir keine Punkte anrechnen, siehe "Tätigkeiten zur Kreditliste Stufe .."