ZfP - Personenzertifizierung

Zertifikate einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle für Personenzertifizierungen sind Garant für eine geregelte, den Normen entsprechende und international anerkannte Ausbildung und Qualifizierungsprüfung. Sie stellen den Nachweis der geforderten Kompetenz des Prüfpersonals zum Zeitpunkt der Zertifizierung im entsprechenden Prüfverfahren, der Qualifizierungsstufe und den Sektoren dar.

Die geforderte Kompetenz umfassen die Kriterien

  • Erfahrung
  • Ausbildung 
  • Handfertigkeit
  • Physische Eignung

Gemäß Akkreditierungsgesetz ist die ÖGfZP auf Basis der ÖNORM EN ISO/IEC 17024 durch die Akkreditierung Austria des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) befugt entsprechende Zertifikate unter Einhaltung der Vorgaben der ÖNORM EN ISO 9712 auszustellen.

Zertifizierte Personen sind verpflichtet die Rechte und Pflichten der Zertifizierungsstelle zu unterzeichnen und auch einzuhalten. Die Akzeptanz dieser so genannten Ethischen Regeln wird durch jede zertifizierte Person sowie das entsprechende Unternehmen mit Unterschrift bestätigt.