Qualifizierungsprüfung

Prüfungsordnung

Im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Ausbildung erfolgt die Qualifizierungsprüfung im entsprechenden Industriesektor bzw. Produktsektor unter dem Vorsitz eines/einer Prüfungsbeauftragten der Zertifizierungsstelle der ÖGfZP.

Alle Prüfungsunterlagen (Theorieprüfung, praktische Prüfung, Bewertungsschema) werden von der ÖGfZP freigegeben und werden im Zuge einer Qualifizierungsprüfung evaluiert.

Wenn Kandidaten bzw. Kandidatinnen alle Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung gemäß Anmeldeformular (z.B.: körperliche Eignung, Nachweis der industriellen Vorerfahrungszeit, erfolgreicher Abschluss eines Qualifizierungskurses an einer anerkannten Ausbildungsstelle) erfüllen, führt eine erfolgreich bestandene Qualifizierungsprüfung zu einer Zertifizierung durch die ÖGfZP.

Prüfungsbeauftragte der ÖGfZP:

  • sind erfahrene Fachleute aus industriellen Betrieben
  • müssen eine Stufe 3 Zertifizierung im entsprechenden Verfahren haben
  • unterliegen der Vertraulichkeit und handeln Unvoreingenommen und Unparteilich
  • sind nicht in der Ausbildung von ZfP-Personal involviert
  • sind nur gegenüber der Zertifizierungsstelle verantwortlich
  • bewerten im Sinne von Interessenskonflikten keine Prüfungen, die von Kandidaten bzw. Kandidatinnen ihres Betriebes gemacht werden
  • werden regelmäßig im Zuge der Prüfungsbeauftragtenschulung überwacht
  • tauschen regelmäßig im Zuge der Prüfungsbeauftragtenschulung ihre Erfahrungen aus