Industriesektoren

Die Qualifizierungsprüfung erfolgt innerhalb eines Industriesektors, der auf den Industriezweig des Unternehmens abgestimmt sein sollte. Innerhalb des gewählten Industriesektors werden 3 Produktsektoren zur Prüfung zugeteilt.

  1. Herstellung (enthält w, f, c, wp, t)
  2. Prüfung bei Fertigung und Instandhaltung, eingeschlossen Herstellung (enthält w, f, c, wp, t, u.a.)
  3. Eisenbahn-Instandhaltung (enthält w, f, c, wp, t, u.a.)
  4. Luft- und Raumfahrt (enthält w, f, c, wp, t, frp)

Produktsektoren

Innerhalb eines Industriesektors sind drei Produktsektoren zu wählen, die den prüftechnischen Gegebenheiten im Betrieb entsprechen sollten. Innerhalb der Industriesektoren 1., 2. und 3. sind geschweißte Produkte zwingend erforderlich.

  1. Gussstücke (c) (Eisen- und Nichteisenwerkstoffe);
  2. Schmiedestücke (f) (alle Arten von Schmiedestücken, Eisen- und Nichteisenwerkstoffe);
  3. geschweißte Produkte (w) (Alle Arten von Schweißverbindungen, eingeschlossen Lötungen, für Eisen und Nichteisenwerkstoffe);
  4. Rohre und Rohrleitungen (t), (nahtlos, geschweißt, Eisen- und Nichteisenwerkstoffe, einschließlich von Flachprodukten für die Herstellung von geschweißten Rohren);
  5. Walzerzeugnisse (wp) außer Schmiedestücke (z. B. Flachprodukte, Stangen, Stäbe);
  6. Verbundwerkstoffe - verstärkte Kunststoffe, wie z. B. faserverstärkte Polymere (frp).