Kompetenzen | Stufe 1 & 2 Prüfpersonal
Stufe 1
Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach einer Prüfanweisung unter der Aufsicht von Stufe 2- oder Stufe 3- Personal auszuführen.
Sie muss fähig sein:
- Geräte einzustellen,
- zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen,
- Prüfergebnisse zu protokollieren und auf der Grundlage vorgegebener Bewertungskriterien zu bewerten,
- über die Ergebnisse zu berichten.
Sie darf weder für die Auswahl der anzuwendenden Prüfverfahren oder der Prüftechnik noch für die selbständige Bewertung von Prüfergebnissen verantwortlich sein.
Stufe 2
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten. Sie muss fähig sein:
- die Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen,
- die Anwendungsbereiche des Prüfverfahrens, für die die Stufe-2-Person qualifiziert ist, abzugrenzen,
- ZfP-Normen und Spezifikationen zu verstehen und in Prüfanweisungen zu überführen, die an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen angepasst sind,
- Geräte einzusetzen und einzustellen,
- zerstörungsfreie Prüfungen durchzuführen und zu überwachen,
- Prüfergebnisse auszulegen und nach anzuwendenden Normen, anderen Regelwerken oder Spezifikationen zu bewerten,
- schriftliche Prüfanweisungen zu erstellen,
- alle Tätigkeiten der Stufe 1 durchzuführen und zu überwachen,
- Personal unterhalb der Stufe 2 am Arbeitsplatz einzuarbeiten bzw. anzuleiten,
- Prüfergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen zusammenzustellen und zu dokumentieren.