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Aufgaben der ÖGFZP im Bereich Ausbildung

Die hohen prüftechnischen Anforderungen kann nur gut ausgebildetes und zertifiziertes Personal entsprechen. Der Ausbildung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung kommt daher höchste Bedeutung zu.

Von der ÖGfZP werden nur Ausbildungsstellen anerkannten, die den Anforderung gemäß der ÖNORMEN M 3041, CEN ISO/TR 25107 und CEN ISO/TR 25108, sowie EN 473 entsprechen.

Die von der ÖGfZP anerkannten Ausbildungsstellen werden jährlich auditiert. Nach einem positiven Auditergebnis wird die Anerkennung für ein weiteres Jahr ausgesprochen. Ein ständiges Monitoring erfolgt anlässlich der Qualifikationsprüfungen durch den jeweiligen Prüfungsbeauftragten der Zertifizierungsstelle.

Das Nationale Luft- und Raumfahrt ZfP Sektorkomitee (National Aerospace NDT Board [NANDTB] Austria ist für die Anerkennung der Ausbildungsinhalte, den Ausbildnern für ZfP-Prüfpersonal nach ÖNORM EN 4179 und NAS 410 zuständig.

Kandidaten für die Qualifikationsstufen 1, 2 und 3, welche Ihre Ausbildung nicht in einer von der ÖGfZP anerkannten Ausbildungsstellen erworben haben, können erst nach Verifizierung des Status dieser Ausbildungsstelle zu einer ÖGfZP Qualifizierungsprüfung zugelassen werden.

Die ÖGfZP stellt sicher, dass die Ausbildungsprogramme der anerkannten Ausbildungsstellen jeweils dem aktuellen Stand der Prüftechnik, flexibel angepasst werden.